Leben mit einer unbekannten Krankheit
Der Leidensweg des Hartmut B.
Mein Name ist Susanne Bublies.
Ich trauere um meinen Mann Hartmut Bublies * 26.09.1960. Er verstarb
am 10.05.2001 an seiner Erkrankung Mitochondialer Myopathie. Er
litt unter dem Kearns-Sayre-Syndrom. Dieses Syndrom wird auch
unter dem Begriff chronisch progressive externe Ophtalmoplegia
geführt, in Abkürzung CPEO oder PEO.
Wir waren alleingelassen von den Ärzten, Krankenhäusern
und auch der Krankenkasse mit dieser sehr seltenen, wenig bekannten
Krankheit, die eine fortschreitende Schwächung der gesamten
Muskulatur verursacht. Zunächst der Extremitäten, dann
der Augenlieder, Speiseröhre sowie seiner inneren Organe
sowie Hirnorgane.
Hartmut war kein reicher Mann. Er war nicht privatversichert,
folglich war an ihm nicht so viel zu verdienen. Wir kämpften
während seiner Leidenszeit immer wieder gegen diese Zwei-Klassen-Medizin.
Er durchlief eine Odyssee von Arzt zu Arzt, von Krankenhaus zu
Krankenhaus. Sein schwankender Gang wurde aus Unkenntnis übermäßigem
Alkoholkonsum zugeschrieben. Seine unerträglichen Schmerzen
wurden als "Hypochondrie" verlacht. Er litt seit seiner
Lebenszeit unter diesen Vorurteilen.
Drei Monate bevor mein Mann starb, nahm er mir anlässlich
der Ausstrahlung einer "Stern-TV-Sendung" das Versprechen
ab, dass ich den Verlauf seiner Krankheit und den hierdurch hervorgerufenen
Leidensweg veröffentlichen soll. Sein persönliches Empfinden
war, dass hierdurch andere Menschen ein gleichartiges Leid, Elend,
Verleumdung und Beleidigungen erspart werden sollen.
Es obliegt daher mir an dieser Stelle zum Ausdruck zu bringen,
dass Hartmuts Tod nicht umsonst gewesen sein darf. Mit meinem
Bericht und dessen Veröffentlichung möchte ich sein
Vermächtnis an die Nachwelt erfüllen, deshalb ist der
folgende Bericht für die Menschen gedacht, die wie mein verstorbener
Mann an einer unbekannten oder noch wenig erforschten Krankheit
leiden und die sich von den behandelnden Ärzten als Simulanten
bezeichnet, im Stich gelassen fühlen.
Unsere Vorgeschichte:
Mein Mann Hartmut, mit dem ich genau fünf Jahre und einen
Tag verheiratet war, litt an Mitochondialer Myopathie speziell
an dem wie schon erwähnten Keran-Syre-Syndrom und ist an
dieser Krankheit am 10.Mai 2001 in der Uni-Klinik Köln verstorben.
Dezember 1994:
Ich lernte Hartmut im Dezember 1994 in Waldbreitbach in der Klinik
kennen. Wir beide waren dort bis Ende Dezember in Behandlung.
Hartmut litt unter schweren Depressionen, weil er seine Arbeit
und seine Wohnung verloren hatte, auf Grund von traumatischen
Erlebnissen war ich dort damals Patientin. Damals gab es noch
keine Anzeichen für Hartmuts Erkrankung, im Nachfolgenden
als MM genannt. Während dieses Klinkaufenthaltes hatten wir
uns ineinander verliebt und obwohl viele Bekannte der Meinung
waren, dass unsere Beziehung nicht halten würde, blieben
wir zusammen. Bis zu seinem Tod waren es 6 ½ Jahre.
Die offizielle Diagnose "MM" wurde durch die Uni-Klinik
Bonn festgestellt durch eine Muskelbiopsie am 19.Februar 1998.
Zu diesem Zeitpunkt war mein Mann schon sehr krank. Lange Zeit
vorher hatte er bereits an Depressionen, Schmerzen in den Beinen
und Sehstörungen im rechten Augenbereich gelitten, die ihm
unerträgliche Schmerzen bereiteten. Auf Grund der Sehstörung
hatte mein Mann Gleichgewichtsstörungen. Weil er einen stark
schwankenden Gang hatte, stellte seine Umwelt ihn als "ständig
betrunken" hin, anstelle nach körperlichen Ursachen
hierfür zu suchen. Er litt unter diesen Vorurteilen.
Das Jahr 1995:
In diesem Jahr war noch alles relativ in Ordnung. Ich zog mit
meiner jüngeren Schwester in eine Wohnung hier in Koblenz
zusammen. Hartmut bewohnte ein Zimmer in der Nähe des hiesigen
Hauptbahnhofes. Als meine Schwester im August 1995 nach Höhr-Grenzhausen
ging, zog Hartmut bei mir ein.
Damals befand sich mein Mann in hausärztlicher Betreuung
bei seinem Hausarzt in Neuwied. Zusätzlich war er in Behandlung
bei einem inzwischen verstorbenen Neurologen.
Im Mai 1995 wurde ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente
gestellt, der im Juli 1997 als begründet bewilligt wurde.
Die Jahre 1996 und 1997:
Am 9 Mai 1996 heirateten wir. Bis Juni 1997 verlief alles relativ
ruhig. Dann wechselte mein Mann den Hausarzt und wurde fortan
von einem Allgemeinarzt hier in Koblenz betreut. In dieser Zeit
verschlimmerten sich seine Symptome. Die Sehstörungen verstärkten
sich, ebenfalls die Gleichgewichtsprobleme. Mein Mann hatte große
Schmerzen. Er wechselte den Neurologen. Der Neurologe der seine
Praxis in der Nähe des Hauptbahnhofes hat, konnte sich Hartmuts
Symptomatik nicht erklären. Er überwies meinen Mann
mit dem guten Rat "er soll sich nicht so anstellen"
in die Neurologie eines konfessionellen Krankenhauses in Koblenz.
Vom 06.06.1997 bis 19.06.1997 war mein Mann dort in Behandlung.
Einer der behandelnden Ärzte hat meinem Mann unterstellt,
er sei ein Simulant und er entließ ihn mit dem Medikament
"Voltaren-Kapseln". Der besagte Arzt hat später
das Krankenhaus verlassen.
Im Rückblick ist es um so verwunderlicher, weshalb schon
damals in dem Krankenhaus eine Muskelbiopsie erwogen worden ist,
die dann erst acht Monate später auf Veranlassung einer behandelnden
Augenärztin, Frau Dr. med. Korte veranlasste wurde.
Das Jahr 1998:
Auf Grund seiner Sehstörungen war mein Mann bereits seit
Jahren in Behandlung bei Frau Dr. med. Korte. Weil seine Augenmuskulatur
immer schwächer wurde, und die Augenlider bereits herunterhingen,
überwies ihn diese Ärztin im Februar 1998 in die Uniklinik
Bonn. Hier wurde eine Muskelbiopsie vorgenommen.
Mittlerweile hatten wir unsere Wohnung gewechselt und lebten
nun im zweiten Obergeschoss im Wiesenweg 12, hier in Koblenz.
Auch die hausärztliche Betreuung seines Allgemeinarztes hatten
wir am 25.11.1997 beendet. Dieser Arzt war nachgewiesen kein Facharzt
und zudem "mit seinem Latein (Wissen) am Ende".
Ich wundere mich heute noch, warum ein Allgemeinmediziner, der
als Arzt das Vertrauen seiner Patienten genießt, nicht bemüht
ist, Nachforschungen anzustellen, die zur Klärung der Ursache
der Symptome meines Mannes hätte führen können.
Vielleicht sah er hierfür keine Veranlassung.
Es ist ein ungewöhnlicher Glücksfall, dass durch das
Engagement der benannten Augenärztin die zwingend erforderlichen
Schritte und Maßnahmen eingeleitet wurden. Die Frage drängt
sich mir auf, ob nicht doch eine frühere Diagnostik meinem
Mann viel Schmerz und Leid ersparen hätten können.
Seit Dezember 1997 war Hartmut in hausärztlicher Behandlung
bei einer Fachärztin in Lützel, einem Stadtteil von
Koblenz. Diese Ärztin hatte sich angeboten, meinen Mann nach
Kräften zu unterstützen. Auf Grund der Nähe Wiesenweg
zu ihrer Praxis war sie anfänglich sehr oft zu Hause bei
uns. Als im Februar 1998 die Diagnose MM gestellt wurde, war Hartmuts
Todesurteil gewisser maßen ausgesprochen. Die Krankheit
und ihren Verlauf in Einzelnen zu schildern würde zu weit
führen. Es gibt hierzu Informationsmaterial bei der Freiburger
Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke e.V.
Die Krankheit MM oder CPEO ist so wenig verbreitet, dass zum Beispiel
viele Ärzte in Koblenz gar nicht wussten, und auch bis zum
heutigen Zeitpunkt über keinerlei Kenntnisse verfügen,
dass es eine solche Erkrankung gibt. Ob diese Gegebenheit zum
gegenwärtigen Zeitpunkt auch noch so ist, entzieht sich meiner
Kenntnis.
Im Juli 1998 kam Hartmut in die Reha-Klinik in Bernkastel-Kues.
Zu diesem Zeitpunkt benötigte er eine Gehhilfe. Unterdessen
bemühte ich mich um eine neue Wohnung. Die Notwendigkeit
war geboten, weil mein Mann die vier Treppen zu unserer Wohnung
nur unter sehr großen Schmerzen hoch steigen konnte.
Über eine Wohnbaugesellschaft bekamen wir eine behindertengerechte
Wohnung im Erdgeschoss.
Mein Mann kam mit Kontrakturen rechtshändig und einem Rollator
aus der Reha-Klinik zurück.
Ein übereifriger Sozialarbeiter in Bernkastel-Kues hatte
entschieden, dass meinem Mann eine vormundschaftliche Betreuung
an die Seite gegeben werden sollte. Er glaubte, mein Mann könne
seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen. Daher trat
eine junge Sozialarbeiterin von SKM in unser Leben. Diese Frau
mischte sich jedoch soweit in unsere privaten Angelegenheiten,
dass ich mich gleichzeitig entmündigt fühlte und froh
war, dass diese vorläufige Betreuung im Januar 1999 aufgehoben
wurde.
Im Juli 1998 beantragte ich ein Pflegegutachten. Die Pflegestufe
I wurde genehmigt durch die Krankenkasse, bei der Hartmut versichert
war.
Im August fuhren wir unter erschwerten Bedingungen mit der Bahn
zu einer ambulanten Vorstellung in die Augenklinik nach Bonn.
Im Oktober 1998 zogen wir um in die Fritz-Michel-Straße
25. Die Wohnung lag im Erdgeschoss. Der Grund des Umzugs ist bereits
oben beschrieben.
Die Hausärztin für meinen Mann verordnete zu dieser
Zeit gegen die unerträglichen Schmerzen die Medikamente "Novalgin"
und "Valoron". Morphium zu verabreichen lehnte sie ab.
Im November 1998 bekam Hartmut in der Augenklinik Bonn beide Augenlieder
operativ hochgehoben, da diese seine Augen fast bedeckten.
Kosten für erforderlichen Hilfsmittel wie Rollator, Badewannensitz
usw. wurden zu dieser Zeit noch von der Krankenkasse übernommen,
bei der mein Mann versichert war.
Da sich der Gesundheitszustand meines Mannes von Tag zu Tag verschlechterte,
wurde von dem Medizinischen Dienst und der Krankenkasse die Pflegestufe
II genehmigt.
Das Jahr 1999:
In diesem Jahr bekam mein Mann zusätzlich zu seinen bisherigen
Krankheiten noch Schluckbeschwerden. Durch seine Krankheit wuchs
die Speiseröhre zu. Sie wurde in der Laserchirurgie der Uni-Klinik
Bonn operiert und zwar im April.
Zum gleichen Zeitpunkt befand sich mein Mann zur Behandlung bei
einer H-N-O Ärztin, die ihre Praxis in der Nähe des
Koblenzer Schlosses hat und bei der Fachärztin in Koblenz-Lützel.
Diese Fachärztin hatte zugesichert, meinen Mann nach Kräften
zu unterstützen. Wegen großem Zulauf an Patienten,
Teilname an Konferenzen und Tagungen fehlte es ihr an Zeit, um
die ausgesprochene Zusicherung einzuhalten.
Im November musste Hartmut erneut in die Uni-Klinik Bonn in die
Laserchirurgie zur erneuten Behandlung.
Sein körperlicher Zustand war zu dieser Zeit bis auf Sehstörungen,
Schluckbeschwerden, Fallneigungen und die damit verbundenen großen
Schmerzen relativ gut. Die häusliche Wohnung verließ
er jedoch nur ganz selten.
Damit er trotzdem eine tägliche Aufgabe hat, entschlossen
wir uns, Haustiere anzuschaffen. Wir bekamen über den privaten
Anzeigeteil in der Koblenzer Regionalzeitung "Schängel"
zwei Kater, Max und Moritz. Diese beiden Tiere wurden uns später
bei dem Krankenkassenversicherungsträger zum Verhängnis.
Die bereits erwähnten Behandlungen in der Laserchirurgie
an der Uni-Klinik Bonn unter der Leitung eines jungen H-N-O Arztes
erwiesen sich als höchst unzufrieden. Nachdem Hartmut am
5. November operiert worden war, fand ich ihn bei einem Besuch
am Tag darauf in einem blutverschmierten Bett vor.
Er hatte noch den Herzkatheder liegen. Erst nach mehrmaligem Drängen
bequemte sich das Pflegepersonal, am Nachmittag meinen Mann zu
waschen und das Bett frisch zu beziehen. Außerdem musste
ich mir von dem Pflegepersonal die lakonische Bemerkung gefallen
lassen, dies könnte ich ja selber machen.
Am 8. November war mein Mann am ganzen Körper blutig, dennoch
hielt es der behandelnde Arzt nicht für notwendig, einen
Termin in der Hautklinik zu vereinbaren. Daher verließ mein
Mann auf eigene Verantwortung das Krankenhaus am Dienstag, 9.
November. Am Donnerstag, dem 11. November hatten wir einen Termin
bei dem Hautarzt Dr. med. Bläse, in Koblenz. Dieser Arzt
erstellte ein Gutachten. Dieses Gutachten legten wir unserer Rechtsanwältin
vor. Darauf stellte diese einen Strafantrag wegen unterlassener
Hilfeleistung.
Nach einem Jahr, im November 2000 riet uns die besagte Rechtsanwältin,
die Anzeige zurückzuziehen, weil sie der Auffassung war,
für uns bestünde keine Aussicht auf einen positiven
Urteilsspruch.
Hier wird im Jahr 1999 der November 2000 angesprochen.
Im November 1999 stellte ich bei dem Versicherungsträger,
der für meinen Mann zuständig war, den Antrag auf Einstufung
in die Pflegestufe III. Diesem Antrag wurde entsprochen.
Ende des Jahres wurde mein Mann immer schwächer. Der Verfall
seines Körpers setzte langsam ein. Die zweite Behandlung
in der Laserchirurgie der Uni-Klinik Bonn zeigte kaum Wirkung.
Wir wechselten nun auch die Hausärztin, weil diese kaum mehr
Zeit für ihre Patienten hatte. Wir suchten Unterstützung
bei einer Fachärztin für allgemeine Medizin in der Innenstadt
von Koblenz. Das Vertrauensverhältnis zu dieser Ärztin
war anfänglich durchaus positiv. Im Nachhinein denke ich,
dass es allgemein in ihrem Sinne war, Patienten bei der Stange
zu halten und sich daher bemüht zeigte.
Das Jahr 2000:
Hartmuts Schmerzen nahmen täglich zu. Im Januar musste eine
Einlieferung in ein Krankenhaus erfolgen. Dies war das gleiche
Konfessionelle Krankenhaus, in dem mein Mann wegen seiner Krankheit
bereits einen Aufenthalt hatte.
Herrn Dr. med. Steiner, ein junger Arzt in Ausübung seines
Praktikums, ist es zu verdanken, dass mein Mann schließlich
mit Durogesic-Pflaster behandelt und eingestellt wurde. Dennoch
wurden die Schluckbeschwerden für meinen Mann immer schlimmer.
Nach einer Untersuchung in der Mainzer
H-N-O Klinik, wo die dort zuständigen Ärzte darauf hingewiesen
haben, dass bei meinem Mann schnellstmöglich eine Magensonde
gelegt werden sollte, damit über diesen Weg eine komplette
Nahrungsaufnahme erfolgen könnte, verschlimmerten sich die
Schmerzen bei Hartmut.
Die von mir zu tragende Verantwortung für meinen Mann und
die großen Schmerzen die dieser hatte, waren ausschlaggebend
dafür, die behandelnde Fachärztin zu bitten um einen
Hausbesuch. Diese weigerte sich, diesen wahrzunehmen und fertigte
mich am Telefon mit der Aussage ab, "er hat doch sein Morphium".
Es erfolgte eine Einweisung in ein Koblenzer Krankenhaus. Hier
wurde eine Magensonde gelegt.
Kosten für notwendige Mittel für die Magensonde, wie
z.B. Magensondepumpe und das zugehörige Fresubin wurden von
der zuständigen Krankasse übernommen.
Der Gesundheitszustand meines Mannes verschlechterte sich. Zu
den bisherigen Symptomen kamen hinzu Magenkrämpfe und ständiges
Erbrechen. Die Vermutung lag nahe, dass mein Mann die Magensonde
nicht vertrug. Nach einem Monat voller Qualen wurde mein Mann
im März erneut in das bereits erwähnte Krankenhaus in
Koblenz eingeliefert. Hier wurde die gelegte Magensonde auf Dauer
entfernt.
Bereits eine Woche nach seiner Entlassung wurde mein Mann aufgrund
akuter Atemdepressionen auf die Intensivstation in das Städtische
Krankenhaus in Koblenz eingeliefert. Hier wurde die Feststellung
getroffen, dass die Behandlung mit Durogesic-Pflaster und dessen
Dosierung in Höhe von 75 mg/h zu stark war. Ein Tag danach
konnte ich meinen Mann aus dem Krankenhaus abholen.
Nach der Entfernung der Magensonde traten Symptome der MM verstärkt
auf. Mein Mann bekam erneut Magenkrämpfe und musste ständig
Schleim ausspucken. Die Ärzte des konfessionellen Krankenhauses
zeigten großes Unverständnis, weshalb die Magensonde
gezogen werden sollte. Hierbei zogen sie nicht in Betracht die
Dauer und die Schwere der Krankheit ihres Patienten. Teilweise
amüsierten sie sich darüber, dass mein Mann sich nicht
mehr richtig artikulieren konnte. Dies war für meinen Mann
eine zusätzliche Belastung.
Anfang April erfolgte eine Pflegekontrolle der zuständigen
Krankenkasse. Die Erstattung der Pflegekosten bisher in Höhe
von DM 1.300,00 wurden auf DM 845,-- herabgesetzt. Ohne Vorankündigung
erfolgte ein Hausbesuch. Hierbei handelte es sich um einen jungen
Sachbearbeiter nebst einer Kollegin von der zuständigen Krankenkasse.
Der bereits erwähnte junge Sachbearbeiter, welcher auch verantwortlich
dafür war, dass die Kosten für das Fresubin nicht mehr
erstattet wurden, weil angeblich kein medizinischer Grund mehr
vorliegen würde, zeigte sich erbost und sehr pikiert darüber,
warum ich ihn fragte, warum er meinem Mann das lebensnotwendige
Fresubin verweigere. Er drohte damit, meinem Mann die Pflegestufe
III ganz zu verweigern. Was daraufhin auch erfolgte. In diesem
Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass die Kosten für eine
Einheit mit 12 Fläschchen DM 98,00 betrug.
Beim Betreten unserer Wohnung durch die beiden Personen der Krankenkasse,
war mein Mann noch nicht gewaschen. Ursache hierfür war,
dass mein Mann in der zurückliegenden Nacht wegen andauernder
Magenkrämpfe so gut wie keinen Schlaf hatte und nach mehrfacher
Einnahme von Medikamenten erst gegen Morgen zum Schlafen kam.
Das Miterlebnis in der Nacht war für mich ein ausreichender
Grund, meinen Mann am Vormittag nicht aus dem Schlaf zu wecken.
Auf dem Küchentisch saß einer unserer Kater. Auf Grund
der Eindrücke sahen die beiden Sachbearbeiter der Krankenkasse
die Pflege meines Mannes als nicht mehr gesichert an. Sie beauftragten
völlig eigenständig und ohne unser Einverständnis,
dass fortan ein täglicher Pflegeeinsatz kam.
Der körperliche Verfall meines Mannes steigerte sich zusehends.
In den Monaten Mai und Juni übernahm ein privater Pflegedienst
die werktägliche Kurzwäsche an Hartmut. Die Zeitspanne
hierfür betrug in der Regel zwanzig Minuten. Hier zu bemerken
sind die stark abweichenden Zeitpunkte des jeweiligen Pflegedienstes.
Diese sich hieraus für meinen Mann ergebende Unruhe veranlasste
mich, meinen Mann selbst zu waschen. Für mich selbst stellte
dies auch keine zusätzliche Belastung dar, da ich ja ohnehin
die restlichen ca. 23 ½ Stunden je Tag für die Versorgung
zuständig war. Im Mai stürzte mein Mann derart unglücklich,
dass eine Einlieferung in ein Krankenhaus und eine Schleimbeutel-Operation
am Knie geboten war.
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wechselten wir erneut
die Hausärztin. Das Vertrauensverhältnis zu der bisherigen
Fachärztin war nicht mehr gegeben. Wir wussten nie, inwieweit
sie sich zu Hausbesuchen bereit erklärte oder nicht. Negative
Erfahrungen lagen vor.
Wir wendeten uns an einen Facharzt in unmittelbarer Nähe
unserer Wohnung.
Am 26. Juni brachte mich mein Vater wegen der Durchführung
einer Bauchspiegelung in ein Krankenhaus in Lahnstein. Am Abend
des OP-Tages am 27. Juni war ich bereits wieder in unserer Wohnung.
Für die Dauer meiner Abwesenheit hatte meine Mutter die Pflege
von ihrem Schwiegersohn übernommen.
Der Pflegeeinsatz des einen privaten Pflegedienstes löste
ein anderer privater Pflegedienst ab.
Im August musste ich wegen akuter körperlicher und seelischer
Erschöpfung in Kur nach Bad Neuenahr-Ahrweiler. Der Aufenthalt
dort dauerte drei Wochen. Während dieser Zeit lebte mein
Mann im Haushalt meiner Eltern, im Westerwald. Für die Dauer
meiner Abwesenheit versorgte meine Mutter meinen Mann. Die Pflege
durch den privaten Pflegedienst fand nicht statt.
Nach meiner Rückkehr aus der Kur musste ich feststellen,
das der körperliche Verfall meines Mannes in erschreckendem
Maße zugenommen hatte. Das Erscheinungsbild der Krankheit
wurde immer schlimmer deutlich. Was bislang über 4 Wochen
festzustellen war, verschlechterte sich jetzt von Woche zu Woche.
Das Ausmaß an Schmerzen wurde immer größer und
die Muskelkrämpfe traten vermehrt auf. Die Verabreichung
von Medikamenten beschränkte sich auf Doxepin und Diazepan.
In den Monaten September und Oktober war der private Pflegedienst
weiterhin für die Kurzeitwäsche meines Mannes zuständig.
Auf Grund aufgetretener Fehler in der Abrechnung, die der Krankenkasse
bekannt waren, wechselten wir zu dem katholischen Pflegedienst
der Stadt Koblenz.
Zum Jahresende vermehrten sich bei meinem Mann die Muskelkrämpfe.
Verstärkt hinzu gekommen waren fürchterliche Angstattacken
und massive Alpträume. Mein Mann erzählte mir von Menschen,
die ihn von mir abholen wollten, um ihn an einen Platz zu bringen,
an den er unter keinen Umständen wollte.
Am 18.12., also unmittelbar vor Weihnachten, mussten wir die bewohnte
Erdgeschosswohnung räumen, um im gleichen Haus im fünften
Stockwerk eine gleichartige Wohnung zu beziehen, welche durch
einen Fahrstuhl zu erreichen war. Der unabdingbare Grund hierfür
waren die Belästigungen von Jugendlichen.
Hierbei erhielten wir uneingeschränkte Unterstützung
durch eine Frau von der Diakonie und von dem Pfarrer der evangelischen
Kirche. Was mein Mann und ich durch diese beiden Mitmenschen an
uneigennütziger Hilfe erfahren durften ist im Einzelnen nicht
zu beschreiben. Es ist mir ein aufrichtiges Bedürfnis an
dieser Stelle nochmals meinen tiefen Dank an diese beiden Helfer
auszusprechen.
Als mein Mann und ich dann in ruhiger Umgebung gemeinsam den Jahreswechsel
2000 / 2001 begingen, ahnte und wusste keiner von uns beiden,
dass mein Mann nur noch knappe fünf Monate zu leben hatte.
Das Jahr 2001:
Der Alltag hat mit Dramatik begonnen. Am 5. Januar hatte mein
Mann in vermehrtem Maße Muskelkrämpfe. In Besorgnis
um seinen Zustand wollte ich eine Aufnahme in dem konfessionelle
Krankenhaus in Koblenz bewirken. Dies insbesondere deshalb, weil
hier alle schriftlichen Unterlagen verfügbar waren über
die Krankheit von Hartmut. Deshalb setzte ich mich telefonisch
mit dem dienstleitenden und für eine Aufnahme zuständigen
Arzt in Verbindung. In diesem Telefongespräch erhielten wir
die Aussage, die ärztlich notwendige Behandlung könnte
auch ambulant ausgeführt werden.
Daraufhin telefonierte ich mit dem zuständigen Hausarzt.
Auf die Bitte, einen Hausbesuch vorzunehmen, erfolgte eine Ablehnung.
Vielmehr erfolgte eine Verordnung des Medikamentes "Tegretal
400" und dessen Einnahme jeweils dreimal täglich, jeweils
1 Kapsel. Die Folge dieser Dosierung war, dass mein Mann fortwährend
schlief.
Am 8. Januar wurde die Dosierung vermindert. Es kam zu einer Wechselwirkung.
Die Muskelkrämpfe traten wieder auf. In der Verantwortung
um das Leben meines Mannes und wegen der anstehenden Nacht, verständigte
ich den Notarzt. Meine vorher vorgenommenen Versuche, den zuständigen
Hausarzt unter seiner Handyrufnummer zu erreichen waren ohne Ergebnis.
Auch die Versuche von dem Notarzt blieben erfolglos, weil der
Hausarzt das Handy abgeschaltet hatte. Der Notarzt entschied,
dass unter in Anspruchnahme von Sonderrechten, mein Mann schnellstmöglich
in ein Koblenzer Krankenhaus eingeliefert wurde
Von der behandelnden Ärzteschaft wurde meine Feststellung
in Abrede gestellt, es handele sich bei den Anfällen bei
meinem Mann jeweils um Muskelkrämpfe.
Erst am darauf folgenden Tag wurde ein Arzt Augenzeuge, als bei
meinem Mann erneut ein Anfall einsetzte. Die Verabreichung der
Arznei "ORFIRIL-Saft" zeigte Wirkung und führte
zu einer leichten Verbesserung.
Einige Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus hatte mein
Mann mehrfach den Wunsch geäußert, meine Eltern zu
besuchen. Nach Unterredung und Absprache mit meinen Eltern setzten
wir den Wunsch meines Mannes um. Es war Hartmuts letzter Besuch.
In den Monaten Februar und März verschlechterte sich erneut
der Gesundheitszustand von Hartmut. Sein körperliches und
geistiges Reaktionsvermögen ließ bedenklich nach. Seit
Ende Januar wurde mein Mann durch eine Fachärztin für
Logopädie in unserer Wohnung behandelt. Hinsichtlich des
Algemeinzustandes traf sie die gleichen Feststellungen hinsichtlich
des schlechten Zustandes. Die nach wie vor auftretenden Schluckbeschwerden
waren Ursache dafür, dass eine weitere Nahrungsaufnahme sich
in Frage stellte, obwohl ich in den letzten Monaten so viele flüssige
Nahrungsmittel zubereitet habe, dass ich sie heute in der Menge
gesehen, nicht vermag abzuschätzen.
Das bereits erwähnte schlechte Reaktionsvermögen war
wohl mit ein Grund dafür, dass mein Mann sein Pflegebett
nicht mehr verlassen wollte.
Um alle medizinischen Möglichkeit auszuschöpfen, erklärte
sich mein Vater bereit, uns am 17. April nach Köln zu fahren
in die H-N-O Klinik zu einer ambulanten Vorstellung. Eine Einweisung
war erfolgt durch Frau Dr. med. B. Halbroock, die zuvor eine Aufnahme
telefonisch abgesprochen hatte. Vorausgegangene gleichartige Bemühungen
bei einer Kollegin der selben Fachrichtung zu erreichen, wurde
von dieser mir gegenüber abgelehnt mit der Bemerkung, sie
sei doch keine Telefonzentrale. Eine derartige Äußerung
entgegennehmen zu müssen ist schon mehr als eine Demütigung,
wenn man bemüht ist, für seinen erkrankten Mann medizinische
Hilfe zu bewirken.
Als wir abends ohne neue ärztliche Hoffnung aus Köln
zurück in unserer Wohnung waren und mein Mann im Bett lag,
wurde mir und meinem Vater bewusst, dass es für Hartmut keine
reale Hoffnung mehr gab. Wenn überhaupt noch eine bestand,
dann darin, durch Durchführung einer Operation eine Verbessung
der Schluckbeschwerden zu erreichen. Er sollte mit Potolinus behandelt
werden, weil diese OP-Art schonender ist als eine Behandlung mit
Laserchirurgie.
Im Zusammenhang an die bisherige Schilderung über den Krankheits-
und Kostenverlaufes ist zu erwähnen, dass im Jahr 2001 erstaunlicherweise
die immer noch zuständige Krankenkasse die Kosten für
das lebensnotwendige "Fresubin" wieder übernommen
hat. Die neuerliche Verordnung erfolgte durch eine Vertretung
unseres Hausarztes, der sehr oft abwesend war. Bei der Vertretung
handelte es sich um ein älteres, aber sehr verständnisvolles
Arztehepaar aus dem Süddeutschen Raum.
Am 25. April kam Pfarrer Stahl zu uns nach Hause. Er war es, der
einen kleinen Gottesdienst mit
Abendmahl zelebrierte, wo ich merkte, dass mein Mann innerlich
mit seinem Herrn Jesu Christi in Einklang gestanden war.
Am 02. Mai sollte mein Ehemann erneut stationär im Krankenhaus
aufgenommen werden, in der
H-N-O-Abteilung. Die Begründung hierfür war, dass er
durch Potolinus behandelt werden sollte. In der Woche zuvor traten
bei ihm massive Angstattacken auf und Todesängste.
Die stationäre ärztliche Einweisung erfolgte in der
Uni-Klinik Köln. Nach der ärztlichen Aufnahme und Untersuchung
stand der OP mit Potolinus nichts mehr im Wege.
Am 06. Mai hatte mein Mann solche Muskelschmerzen, dass er hiervon
bewusstlos wurde. Dieser Zustand war ausschlaggebend für
eine Umlegung auf die neurologische Intensivstation.
Am 07. Mai war ich bis 20.30 Uhr bei meinem Mann auf der Intensivstation.
Auch an diesem Tag stand es sehr schlecht um Hartmut, denn er
lag im Koma. Dennoch habe ich immer wieder Versuche unternommen,
mit ihm positive Gespräche zu führen. Sein Empfinden
drückte sich aus, dass mein Mann einige Male weinte.
Sowohl am 08. als auch am 09. Mai kämpfte die Ärzteschaft
leider vergeblich um das Leben meines Mannes.
Am 10. Mai um 8.45 Uhr erreichte mich die Nachricht, dass es sehr
schlecht um meinen Mann bestellt sei. Mein umgehender Aufbruch
per Eisenbahn von Koblenz nach Köln Hauptbahnhof führte
zu einer Ankunftszeit im Krankenhaus um 12.45 Uhr. Es war zu spät!
Mein Mann war 11.15 Uhr seiner MM erlegen.
Ein langer Leidensweg hatte sein Ende gefunden. Unsere gemeinsame
Ehe hatte eine Dauer von 5 Jahren und 1 Tag.
Auf Bitten des zuständigen Arztes und im Wissen, dass Hartmut
es so wollte, gab ich die Einverständniserklärung für
eine Obduktion. Hiermit sollte die Möglichkeit geöffnet
werden, für neue wissenschaftliche Erkenntnisse aus der bis
dahin noch unbekannten Erkrankung "MM" und zur Klärung
seiner Todesursache. Die Obduktion wurde ausgeführt am 11.
Mai.
Nach 15 Monaten intensiv durchgeführter Bemühungen konnte
ich als Witwe erreichen, dass mir sämtliche schriftlichen
Unterlagen über die Obduktion und Sektion zur Verfügung
gestellt wurden.
Am 17. Mai wurde mein Mann in Koblenz-Neuendorf zu seiner letzten
Ruhe gebettet.
Meine Hoffnung und persönliche Überzeugung besteht darin,
dass wir beide uns wiedersehen bei unserem Herrn Jesu Christi.
Er hat genug gelitten hier auf Erden!
Nachwort:
Dieser von mir gefertigte Bericht soll einige Menschen daran erinnern,
nachzudenken, in, wieweit, sie sich genügend informiert haben
und ob sie nicht vorurteilsfreier an ihre Mitmenschen herantreten
sollten.
In erster Linie gilt dies für die Ärzte, die auf Grund
von ihrer Unkenntnis von der Krankheit meines Mannes falsche Diagnosen
gestellt haben und als Folge hieraus die aufgetretenen Symptome
unterbewertet haben.
In vorbildlicher Weise hat die behandelnde Ärzteschaft in
Köln ihre Unkenntnis eingeräumt und sich umgehend über
die Krankheit meines Mannes informiert.
Diese Vorgehensweise wäre bei der andern, hier im Bericht
erwähnten Ärzteschaft ebenfalls wünschenswert gewesen.
Es könnte sein, dass eine derartige Reaktion zu einer besseren
Behandlung meines Mannes geführt hätte.
Im Zeitalter von Internet scheint es nicht so viel Mühe zu
kosten, erforderliche Feststellungen und Kenntnisse von Fachärzten
sich zu eigen zu machen.
Aus meiner persönlichen Betrachtung gewertet, haben sich
in den Jahren der ärztlichen Behandlung auch Fahrlässigkeiten
ergeben. Als Beispiel sei hier erwähnt die hohe Dosis mit
Tregetal.
Worte der Dankbarkeit gelten der Diakonie, insbesondere Frau Schiffer
und dem Pfarrer Herrn Stahl,
darüber hinaus Frau Dr. med. Annette Schumacher, die uns
in den schwierigen Zeiten begleitet haben.
Ebenfalls danken möchte ich Frau Dr. med. Renate Gast.
In die Dankbarkeit einbezogen werden auch meine Eltern Irmgard
und Gerhard Bublies sowie das Ehepaar Frau Edith und Herr Ferdinand
Döhring. Mein Ehemann lernte das Ehepaar Döhring mitte
der achtziger Jahre in der Diakonie in Neuwied kennen. Dieses
Ehepaar kümmerte sich ohne Vorurteile und liebevoll um meinen
Ehemann.
Da mein Mann schon sehr früh seine Eltern verloren hatte,
erfuhr er durch dieses Ehepaar eine liebevolle Akzeptanz und wurde
wie ein leiblicher Sohn angesehen. Sie wurden auch mir zu liebevollen
Schwiegereltern. Diesen vier Mitmenschen haben wir es zu verdanken,
dass wir in der Leidenszeit, die mein Mann ertragen musste, auch
geistlichen Zuspruch hatten.
Meine persönliche Kritik richtet sich gegen das Gesundheitssystem
dieses Landes durch dessen Politik Patienten in zwei Klassen behandelt
werden. Mein Mann war leider kein Privatpatient.
Während all der Jahre der "MM" sind Hartmut und
ich uns sehr nahe gekommen. Sein Wille war, dass seine Krankheitsgeschichte
veröffentlicht werden soll. Dieser von mir verfasste Bericht
soll einen Beitrag hierzu leisten.
Unsere Beziehung, die, obwohl ihr kein Mensch eine Chance gegeben
hatte, hielt 6 ½ Jahre bis zu seinem Tod und darüber
hinaus.
Sein Vermächtnis möchte ich mit diesem Bericht erfüllen.
Die Veröffentlichung seiner krankheitsbedingten Leiden und
damit die Vorurteilung des menschenunwürdigen Vorgangs gewisser
Personengruppen mit ihren Mitmenschen.
Es hat sich mittlerweile sehr viel getan bei der Forschung Mitochodialer
Myopathie. Da diese Erkrankung genetisch bedingt ist, leidet leider
einer von Hartmuts fünf Geschwister ebenfalls an der gleichen
Krankheit. Die Diagnose wurde bereits im Dezember 1997 festgestellt.
Da bei einer Schwester meines Mannes ebenfalls Verdachtsmomente
vorgelegen hatten, wurde bei ihr am 25.07.2002 in der Mainzer
Universitätsklinik durch Frau Prof. Dr. med. Theile eine
DNA-Analyse vorgenommen. Für die Durchführung der Analyse
begleitete ich meine Schwägerin. Diese Analyse wurde dem
Klinikum der Universität München zur Verfügung
gestellt. Bei dem hier befindlichen Friedrich-Bauer-Institut und
Genzentrum gibt es seit Jahren Wissenschaftler die sich mit der
"MM" beschäftigen und auseinander setzten. Dieser
Forschungsgruppe stehen vor der Professor Herr Dr. med. Dieter
Pogartz und Privatdozent Herr Dr. med. Hans Lochmüller. Bei
meinem Begleitbesuch meiner Schwägerin nach Mainz habe ich
dort meine Einverständniserklärung gegeben, dass sämtliche
Gewebeproben, die meinem verstorbenen Ehemann entnommen wurden,
dieser Forschungsgruppe zur Verfügung gestellt werden. Diese
Vorgehensweise entspricht dem letzten Willen meines Ehemannes
Hartmut.
Bei einer im Februar/März dieses Jahres an meiner Schwägerin
vorgenommenen Muskelbiopsie an der Münchner Universitäts-Klinik
konnte nachgewiesen werden, dass der Verdacht auf "MM"
nicht nachgewiesen werden konnte.
Auf Grund der bisher erzielten medizinischen Erkenntnisse und
meines Berichtes besteht für mich die Hoffnung, dass das
Interesse an "MM" geweckt werden wird, Menschen die
ebenfalls darunter leiden, sich angesprochen fühlen, dass
sie nicht allein sind. Ich möchte auf diese Weise den letzten
Willen meines verstorbenen Ehemannes erfüllen.
Es liegt mir fern, zu urteilen oder zu verurteilen. Dies wird
irgendwann bei jedem Menschen durch unseren "obersten Richter"
geschehen.
Ich meine nur, dass denen, denen besonders viel Verantwortung
gegeben worden ist, sich besonders unserem Herrn Jesu Christi
stellen müssen, für alles was sie taten bzw. nicht taten.
Alle Rechte aus dem vollständigen Inhalt und/oder auszugsweise
aus diesem Sachstandsbericht liegen bei Frau Susanne Bublies.
Rechtlich gelten nur schriftliche Vollmachten.
Koblenz, im Juni 2003
Susanne Bublies
Fritz-Michel-Str. 25
56070 Koblenz
Der obrige Text gibt die Meinung der Schreiberin wieder, die
nicht mit der Redaktionsmeinung übereinstimmen muss.